Betriebliche Haftpflichtversicherung

Der elementare Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen

Betriebliche Haftpflichtversicherung

Was für Autofahrer und Privatpersonen zu den wichtigsten Versicherungen zählt, gibt es selbstverständlich und nicht ohne Grund auch für Unternehmen – die Haftpflichtversicherung. Personen- oder Sachschäden an Dritten bzw. am Eigentum Dritter werden von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Wird beispielsweise beim Einsturz eines Gerüsts ein Passant verletzt oder ein Fahrzeug des Grundstückseigentümers beschädigt, so sind diese Schäden im Rahmen der betrieblichen Haftpflichtversicherung versichert.
Die Betriebshaftpflichtversicherung bildet für alle Unternehmen, welche regelmäßig in Kontakt mit Dritten und Eigentum Dritter stehen, eine der elementaren Grundversicherungen.

Gerade Personenschäden können finanzielle Dimensionen erreichen, welche durch Rücklagen nicht zu decken sind. Eine entsprechend Ihrem individuellen Risiko angemessene Haftpflichtversicherung kann Sie in diesen Fällen bei sehr überschaubaren monatlichen Raten ausreichend absichern.

Doch welche betriebliche Haftpflichtversicherung ist die richtige für Ihr Unternehmen?

Betriebliche Haftpflichtversicherungen gibt es viele: sei es die Berufshaftpflicht, die Betriebshaftpflicht, die Vermögensschadenhaftpflicht, die Bauherrenhaftpflichtversicherung oder aber auch spezielle Haftpflichtpolicen, die für die Tätigkeiten Ihres Unternehmens erforderlich sind.

Wir helfen Ihnen gern, die richtige Haftpflichtversicherung für Ihren Betrieb zu finden. Denn hierbei ist es enorm wichtig, dass dem Versicherer eine genaue Tätigkeitsbeschreibung Ihres Unternehmens vorliegt, damit dieser im Falle eines Haftpflichtschadens nicht die Deckung ablehnt.

In vielen Firmen kommt es vor, dass sich die Kerntätigkeiten im Laufe der Jahre weiterentwickeln. Und hierbei ist es wichtig, die betriebseigene Haftpflichtversicherung im Bereich der Tätigkeitsbeschreibung immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Zwar werden neu hinzukommende Risiken über den sog. Vorsorgeschutz erst einmal mitversichert, diese müssen jedoch spätestens in einem Fragebogen, den der Haftpflichtversicherer einmal im Jahr verschickt, zwingend angegeben werden. Hierbei ist es unter anderem auch wichtig, dem Versicherer zu melden, wenn mehr Mitarbeiter als im Jahr davor in dem Unternehmen tätig sind.

Gern überprüfen wir für Sie selbstverständlich Ihre bestehende Haftpflichtpolice, denn oft kommt es vor, dass diese nicht auf dem aktuellen Stand sind und veraltete Bedingungswerke dahinter stehen. Hierbei geben wir Ihnen einen Marktüberblick und erstellen Ihnen hierzu einige Vorschläge zur Optimierung Ihrer betrieblichen Haftpflichtversicherung, die wir Ihnen selbstverständlich ausführlich erläutern.

Ihr Ansprechpartner für gewerbliche Haftpflichtversicherungen:

Martin Fels

Geschäftsführer
Firmengründer
Versicherungsmakler

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